Finanzpartner Grau
Finanz- und Versicherungsmakler

Altersvorsorge

Finanzielle Sicherstellung des Lebensstandards nach dem Ende der Erwerbstätigkeit. Die Höhe des sicher zu stellenden Lebensstandards ist von der betroffenen Person grundsätzlich selbst bestimmbar, doch gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Trägern anderer Versorgungssysteme, wie z. B. der Beamtenversorgung, Leistungsbegrenzungen, sodass i. d. R. Beträge unterhalb des letzten Nettoeinkommens vor dem Eintritt in den Ruhestand als Altersrente oder Pension gezahlt werden.

Deshalb baut die private Altersvorsorge auf gesetzlichen Leistungen auf. Nur beide Vorsorgeformen zusammen - ggf. ergänzt durch betriebliche Leistungen - sichern einen genügend hohen Lebensstandard im Alter. Problematisch ist allerdings die Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch wiederholte Reformen des Rentensystems versuchte der Gesetzgeber, aktuellen demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Mit der jüngsten Reform zum 01.01.2002 traten die folgenden Regelungen in Kraft:

  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 % bis 2030;
  • Absenkung des Rentenniveaus auf einheitlich 67 % des Nettoarbeitsentgeltes des "Eckrentners" (durch Änderung der Definition des Begriffes "Nettoarbeitsentgelt" sind es nach heutiger Grundlage tatsächlich nur 64 %);
  • Paare, bei denen keiner der Partner älter als 40 Jahre ist, haben nur noch Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente in Höhe von 55 %, dafür gibt es aber eine Ergänzung um eine Kinderkomponente. Die kleine Witwer-/Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt. Voraussetzung für den Anspruch ist eine Ehedauer von mindestens 12 Monaten;
  • Festschreibung des Grundfreibetrages für die Einkommensanrechnung und Berücksichtigung von Vermögenseinkommen bei der Einkommensanrechnung;
  • Verbesserung von lückenhaften Rentenverläufen jüngerer Versicherter.


Die Altersversorgung stellt ein wichtiges Motiv für den Abschluss einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung dar. Diese Versicherungen sind in besonderer Weise zum Aufbau einer selbst bestimmten Altersversorgung geeignet, da sie gegenüber alternativen Kapitalanlagen eine besonders hohe Sicherheit auf den verzinsten Rückerhalt der eingezahlten Beiträge bieten. 



zurück