Finanzpartner Grau
Finanz- und Versicherungsmakler

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung sichert die private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko, sondern das Langlebigkeitsrisiko der versicherten Person ab. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so wird je nach Tarifgestaltung

  • keine Leistung fällig,
  • die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien ausgezahlt,
  • die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien einschließlich der bereits erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt,
  • eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt.


Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird je nach Tarif entweder

  • keine Leistung fällig,
  • die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt oder
  • die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt oder
  • eine Hinterbliebenenrente bis zum Tode der bezugsberechtigten Person gezahlt.


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